Bio - Was steckt dahinter?

Bio ist nicht gleich Bio

Bio - was wird überprüft?

Lückenlos wird überprüft, ob vom Anbau bis zur Verarbeitung die konsequenten Richtlinien des Demeter-Verbandes eingehalten werden. Hinzu kommt die staatliche, jährliche EG-Bio-Kontrolle nach der EG-Bio-Verordnung, die den Mindeststandard für ökologische Waren regelt. Die ganzheitlichen Demeter-Ansprüche gehen darüber hinaus. Sie erfordern neben dem Verzicht auf synthetische Dünger und chemische Pflanzenschutzmittel beziehungsweise künstliche Zusatzstoffe in der Weiterverarbeitung eine gezielte Förderung der Lebensprozesse im Boden und in der Nahrung. Demeter-Landwirte und -Verarbeiter sind aktive Gestalter einer lebenswerten Zukunft. Sie garantieren Lebensmittel mit Charakter, deren arttypischer Geschmack zum intensiven und gesunden Genuss-Erlebnis wird.

Um die hohen Anforderungen an ökologisch erzeugte Lebensmittel gesetzlich abzusichern, hat die Europäische Union 1991 die Verordnung zum ökologischen Landbau (Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 Landbau) erlassen. Diese Verordnung enthält gemeinschaftliche Rahmenvorschriften über Erzeugung, Etikettierung und Kontrolle im ökologischen Landbau. Im Sinne des Verbraucher- und Erzeugerschutzes wurde mit der Verordnung zunächst ein einheitlicher Mindeststandard des ökologischen Pflanzenbaus geschaffen und ausführliche Kontrollanforderungen an den Landbau, die Verarbeitung und die Einfuhr aus Drittländern gestellt. Am 19. Juli 1999 hat der Agrarrat die ergänzende Verordnung EG Nr. 1804/1999 zur Einbeziehung der Tierhaltung in die Verordnung über den ökologischen Landbau verabschiedet. Ein Jahr nach Veröffentlichung haben die Regelungen zur Tierhaltung ihre Gültigkeit erlangt. Damit gilt ab dem 24. August 2000 in der EU nun auch ein einheitlicher Mindeststandard für die ökologische Tierhaltung. Die ergänzende Verordnung beinhaltet detaillierte Bestimmungen zur Haltung, Fütterung und Krankheitsvorsorge sowie zum Tierbesatz in der ökologischen Tierhaltung.

Bio-Siegel, Öko-Kennzeichengesetz und Öko-Kennzeichenverordnung

Im Mai 2001 wurde in Deutschland ein von Bundesverbraucherministerin Renate Künast initiiertes und von einer großen Allianz aus Handel, Verbänden und Politik vereinbartes staatliches Bio-Siegel beschlossen. Markenrechtlich bereits abgesichert, kann es von allen Erzeugern, Verarbeitern und dem Handel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln genutzt werden, die nach den streng kontrollierten Standards der EU-Öko-Verordnung 2092/91 produziert werden. Diese regelt seit 1993 die Kennzeichnung von Öko-Produkten. Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass jedes Unternehmen, das pflanzliche und tierische Produkte mit Öko oder Bio bezeichnet, bestimmte Produktionsrichtlinien einhalten muss. Zudem schreibt die Verordnung regelmäßige Kontrollen vor. Solche staatlichen Gesetzgebungen gibt es inzwischen in zahlreichen Ländern der Welt (Schweiz, Japan, Tschechien, Ungarn, Australien, USA), oder sie sind in Arbeit.

Folgende Bezeichnungen stehen nicht für ökologische Lebensmittel

Aus extensiver Landwirtschaft

Unter extensiver Landwirtschaft wird vor allem der weniger intensive Einsatz ertragssteigernder Betriebsmittel (Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) verstanden. Eine Extensivierung der Landwirtschaft ist aus umweltpolitischen Gründen positiv zu bewerten. Oft wird jedoch bereits die Reduzierung des Einsatzes von chemisch-synthetischem Dünger als Extensivierung bezeichnet; dies hat nichts mit ökologischem Landbau zu tun, denn dieser verzichtet u. a. vollständig auf mineralische Stickstoffdünger.

Aus kontrolliertem umweltschonendem Anbau

Beim „kontrollierten Vertragsanbau“ werden Verträge zwischen Erzeugern und Verarbeitern geschlossen, in denen die Art und Weise des Anbaus festgelegt wird, z. B. reduzierte Stickstoffdüngung, Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel mit Wasserschutzauflage, manchmal weitergehender Verzicht auf Chemie. Die Definitionen sind unterschiedlich und doch ist allen Programmen gemeinsam: Sie werben mit „umweltverträglicher“ oder „umweltschonender“ Produktion. So gilt jede Rückführung der Intensität schon als umweltverträglich. Die Aussage ist klar und deutlich: „Kontrollierter Vertragsanbau“ ist eine Form der konventionellen Landwirtschaft. In aller Regel erfolgt keine Kontrolle der Einhaltung der Regeln durch unabhängige Dritte, wie das im Öko-Landbau gängiger gesetzlicher Standard ist.

Bio-Lebensmittel werden nicht selten mit ähnlich klingenden Begriffen beworben – verbreitet ist „kbA – kontrolliert biologischer Anbau“, dies allerdings in der Regel zusätzlich zu einem geschützten Begriff und in jedem Fall der Öko-Kontrollstellennummer.

Aus integrierter nachhaltiger Erzeugung

Um einer Ausweitung des Chemieeinsatzes in der Landwirtschaft entgegenzutreten und der wachsenden Umweltsensibilität der Verbraucher gerecht zu werden, wurde gegen Ende der 70er Jahre der Begriff „integrierter Pflanzenbau“ aus dem Obstbau im Pflanzenbau übernommen. Bei steigendem Misstrauen der Verbraucher gegen die Umweltchemikalien propagierte auch die chemische Industrie das Prinzip des „integrierten Pflanzenbaus“. Beim Pflanzenschutz sollen chemische Maßnahmen nur nach Schad- oder Bekämpfungsschwellen durchgeführt und Nützlinge eingesetzt werden. Doch wegen der mangelnden Verwirklichung echt integrierender Maßnahmen wurde nur eine Kappung übermäßiger chemischer Intensitäten anstatt eine ganzheitliche ökologische Umorientierung der Landwirtschaft erreicht. Heute gehören die Grundsätze des „integrierten Pflanzenbaus“ zur gesetzlich vorgeschriebenen „guten fachlichen Praxis“ und sind somit eine Selbstverständlichkeit für jeden Landwirt. „Integriert“ ist keine Möglichkeit mehr zur Abgrenzung gegenüber „konventionell“.

Folgende Bezeichnungen stehen nicht für ökologische Lebensmittel

Konventionelle Landwirtschaft Auslobung mit folgenden Begriffen

  • kontrolliert
  • integriert
  • extensiv
  • umweltschonend
  • ungespritzt
  • zertifiziert
  • naturgerecht
  • rückstandskontrolliert
  • alternativ

Diese Begriffe haben nichts mit ökologischem Landbau zu tun und sind Bezeichnungen für konventionelle Lebensmittel.

Ökologischer Landbau Verbandsstandard

Höchststandard für alle Öko-Produkte

Neben der obligatorischen Codenummer der Öko-Kontrollstelle stehen hier Zeichen der Öko-Anbauverbände oder das Öko-Siegel.

EU-Standard nach EG-Bio-Verordnung

Mindeststandard für pflanzliche und seit Mitte August 2000 auch für tierische Öko-Produkte. Obligatorisch ist auf diesen Produkten die Codenummer der Öko-Kontrollstelle.

Prinzip: Länderkürzel + Nummern- oder Buchstabenkombination

In Deutschland: DE 0XX Öko-Kontrollstelle (X steht für eine Ziffer)

© by Stiftung Ökologie & Landbau (Hrsg.) (2004): SÖL, Bad Dürkheim (online), 14.11.2005 (Zitierdatum: 16.01.2006), abrufbar unter http://www.soel.de/oekolandbau/richtlinien.html

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